Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfahlen
Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden, wodurch auch zweiwöchige Sprachreisen möglich sind.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird nach sechsmonatiger Zugehörigkeit zum Betrieb erworben.
Der Bildungsurlaub sollte beim Arbeitgeber möglichst frühzeitig schriftlich angemeldet werden, jedoch spätestens 6 Woche vor Beginn der Sprachreise. Mit den Buchungsunterlagen erhalten Sie kostenlos alle Nachweise für den Arbeitgeber. Am Ende der Sprachreise erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Das Ziel der Sprachreise darf maximal 500 Kilometer von der nordrhein-westfälischen Landesgrenze entfernt sein. Der Sprachkurs muss 30 Lektionen umfassen.
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie die finanzielle Förderung des "Bildungsschecks NRW" in Anspruch nehmen können.
Wichtiger Hinweis zum Buchungsablauf:
Bei vielen unserer Kunden besteht zum Zeitpunkt der Buchung noch keine absolute Sicherheit, dass der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber genehmigt wird. Für diese Fälle bieten wir eine individuelle Lösung an, um ein Kosten-Risiko bei einer eventuellen Stornierung auszuschließen. Bitte sprechen Sie uns unter 030 54719430 oder email@sprachurlaub.de an, damit wir Sie informieren und beraten können.