Bildungsgutscheine - Bis zu 500 Euro Zuschuss

Einige Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt, die die individuelle Weiterbildung unterstützen. 

Die Weiterbildungsgutscheine erhalten Sie bei u.a. Beratungsstellen. Bei manchen werden Sie relativ lange auf einen Termin warten müssen. Sie sollten also frühzeitig mit der Planung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme beginnen.

Um Ihren Gutschein einzulösen, melden Sie sich zu Ihrem Sprachkurs an und reichen ihn zusammen mit der Anmeldung bei uns ein.
Wichtig ist, dass Sie ihn nicht auf Kurse anrechnen können, für die Sie bereits angemeldet sind.

Bitte beachten Sie, dass nur Gruppenunterricht förderfähig ist. Einzelunterricht wird nicht gefördert.
Der Gutschein kann nur auf Schulungskosten, nicht aber auf Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten angerechnet werden.

Wir akzeptieren die angeführten Gutscheine und stehen für Fragen rund um die Buchung oder zur Vorgehensweise gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter 030 54719430 oder über das Kontaktformular


Es existieren folgende Fördermöglichkeiten:

"Quali Scheck" - Rheinland-Pfalz
"Bildungsscheck" - Brandenburg
"Bildungsscheck" - NRW

"Quali Scheck" - Rheinland-Pfalz

Gefördert werden einmal pro Jahr 50% der Weiterbildungskosten bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro.

Gefördert werden
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigten ab 45 Jahren, die noch keine Rente beziehen
Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
Berufsrückkehrer/innen ab 45 Jahren
Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler ab 45 Jahren, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Handwerksberufe, technische, kaufmännische und soziale Berufe.

Die Ausstellung des Quali Schecks erfolgt durch die RAT GmbH
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier: www.qualischeck.rlp.de

"Bildungsscheck" - Brandenburg

Gefördert werden einmal pro Jahr max. 500 Euro. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks ausgestellt werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10% für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden, für alle anderen beträgt die Eigenbeteiligung mindestens 30%.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind

Gefördert werden individuelle berufliche Weiterbildung wie z.B. Sprachkurse.

Die Ausstellung des Bildungsschecks erfolgt durch die LASA Brandenburg
Für weitere Informationen: www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.185138.de

"Bildungsscheck" - NRW

Gefördert werden 50 % der Kosten, maximal aber 500,- € für Weiterbildung die Fertigkeiten und Kenntnisse für die berufliche Praxis vermitteln (z. B. Sprach- und EDV-Kurse, kaufmännische oder technische Lehrgänge).

Gefördert werden Beschäftigte in Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten, die ihren 1. Wohnsitz in NRW haben oder in einer Arbeitsstätte in NRW beschäftigt sind.

Als erstes wählen Sie eine Weiterbildungsmaßnahme, wie z.B. einen Sprachkurs aus.
Im nächsten Schritt nehmen Sie eine Beratung durch eine offizielle Beratungsstelle (z. B. VHS) in Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Während der Beratung wird festgestellt, ob die von Ihnen ausgewählte Maßnahme sowie der Anbieter förderungsfähig sind.
Am Ende der Beratung erhalten Sie den Bildungsscheck persönlich ausgehändigt.

Detaillierte Informationen sowie einen Übersicht über die Beratungsstellen finden sie unter:
www.bildungsscheck.nrw.de