Der Arbeitgeber muss rechtzeitig schriftlich informiert werden. Er kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wenn Sie einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, darf dieser nicht mit dem Erholungsurlaub verrechnet werden. Für die Dauer des Bildungsurlaubs erhalten Sie weiter Ihr reguläres Gehalt.
Wir akzeptieren den "Bildungsscheck NRW". Wir akzeptieren ebenfalls den "Quali Scheck" aus Rheinland-Pfalz und den "Bildungsscheck" aus Brandenburg die mit dem Bildungsurlaub kombiniert werden können.
Wichtiger Hinweis zum Buchungsablauf:
Bei vielen unserer Kunden besteht zum Zeitpunkt der Buchung noch keine absolute Sicherheit, dass der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber genehmigt wird. Für diese Fälle bieten wir eine individuelle Lösung an, um ein Kosten-Risiko bei einer eventuellen Stornierung auszuschließen. Bitte sprechen Sie uns unter 030 54719430 oder email@sprachurlaub.de an, damit wir Sie informieren und beraten können.
Nachdem wir Ihre Buchung erhalten haben, kümmern wir uns um alle Formalitäten und lassen Ihnen rechtzeitig alle Unterlagen und Nachweise zukommen, die Sie für Ihren Arbeitgeber benötigen.