Bildungsscheck NRW - Bis zu 500 Euro Zuschuss
Lebenslanges Lernen ist für den beruflichen Alltag unerlässlich.
So sollte jeder regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen um fit für die sich ständig ändernden,
beruflichen Anforderungen zu bleiben.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt dies durch den sogenannten Bildungsscheck.
Mit dem Bildungsscheck übernimmt das Land 50 % der Kosten,
maximal aber 500,- € für Weiterbildung die Fertigkeiten und Kenntnisse
für die berufliche Praxis vermitteln (z. B. Sprach- und EDV-Kurse, kaufmännische oder technische Lehrgänge).
Der Bildungsscheck kann allerdings nur auf Schulungskosten, nicht aber auf Reise-,
Übernachtungs- und Verpflegungskosten angerechnet werden.
Den Bildungsscheck erhalten Beschäftigte in Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten,
die ihren 1. Wohnsitz in NRW haben oder in einer Arbeitsstätte in NRW beschäftigt sind.
Als erstes wählen Sie eine Weiterbildungsmaßnahme, wie z.B. einen Sprachkurs aus.
Im nächsten Schritt nehmen Sie eine Beratung durch eine offizielle Beratungsstelle (z. B. Vhs)
in Nordrhein-Westfalen in Anspruch.
Während der Beratung wird festgestellt, ob die von Ihnen ausgewählte Maßnahme
sowie der Anbieter förderungsfähig sind.
Am Ende der Beratung erhalten Sie den Bildungsscheck persönlich ausgehändigt.
Um den Bildungsscheck nun einzulösen, melden Sie sich zu Ihrem Sprachkurs an und reichen
den Bildungsscheck zusammen mit der Anmeldung bei uns ein.
Wichtig ist, dass Sie den Bildungsscheck nicht auf Kurse anrechnen können, für die Sie bereits angemeldet sind.
Zu guter Letzt:
Kümmern Sie sich rechtzeitig!
Bei manchen Beratungsstellen werden Sie relativ lange auf einen Termin warten müssen.
Sie sollten also frühzeitig mit der Planung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme beginnen.
Detaillierte Informationen sowie einen Übersicht über die Beratungsstellen finden sie unter:
» www.bildungsscheck.nrw.de
Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 030 54719430 gerne zur Verfügung.
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